CDU – “blindes Vertrauen” beim Relaunch der Webseite
Das wesentliche des Relaunches der CDU Internetpräsenz erfasst der Designbote hervorragend.
Nämlich – der Relaunch hat gar nicht stattgefunden ! Es wurde lediglich die Startseite erneuert.
Fatal: Die Webseite ist nun nicht mehr entsprechend des BITV2 umgesetzt.
Worum geht es beim BITV? Um Barrierefreie Internetpräsenzen (Im Rahmen des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen)
- Inhalte müssen wahrnehmbar sein
- Benutzerschnittstellen im Inhalt müssen bedienbar sein
- Inhalte und Bedienelemente müssen verständlich sein
- Inhalte sollten robust genug sein, um mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten zu arbeiten (inklusive assistiver Hilfsmittel)
Was aber ist auf der CDU Startseite nicht barrierefrei ?
Antwort: das Flash mit den News kann nicht von Screen-Lesern interpretiert werden, die Schriftgröße kann nicht verändert werden – und es wird keine Alternative zu dem Flash angeboten.
Gerade bei Webauftritten der großen Parteien sollten die selbst gesetzten Regeln oder Verordnungen eingehalten werden – da ist Barrierefreiheit ein definitives Qualitätsmerkmal.
Ansonsten droht ein Bußgeldbescheid.
